Ausländerbehörde will jetzt auch verheiratete Frauen nach Afghanistan
abschieben
der Vorreiter bei den Afghanistan-Abschiebungen, Hamburg, hat nach den
alleinstehenden Männern und Straftätern schon die nächste Gruppe für den
Flieger im Visier: Ehepaare ohne Kinder, die sich weniger als 6 Jahre in
Deutschland aufhalten. Untenstehend der taz-Hamburg-Artikel von heute zum
Thema.
Bleiberechtsregelung: Es gibt auf der Grundlage eines Beschlusses der
Innenministerkonferenz vom 23. und 24. Juni 2005 aber auch eine am 12.07.
ergangene Weisung an die Ausländerbehörde, in folgenden Fällen eine
unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen: Einreise bis zum 24. Juni
1999, außerdem die letzten 2 Jahre erwerbstätig gewesen sein (derzeit in
einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen) und von staatlichen Leistungen
unabhängig sind. Ausnahmen sind möglich: Auszubildende, Familien mit
Kindern, die VORÜBERGEHEND auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
angewiesen sind, Alleinerziehende mit Kindern, erwerbsunfähige Personen.
Daneben gibt es allerdings auch Ausschlussgründe für die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis wie fehlende Mitwirkung bei der Pass- oder
Passersatzpapierbeschaffung, Identitätstäuschung oder das Begehen
sogenannter "Verzögerungshandlungen" wie dem Stellen mehrerer
Asylfolgeanträge oder einem zeitweisen Untertauchen. Es lohnt sich also für
die Betroffenen bzw. deren Anwälte, die entsprechende Weisung (bei Bedarf
downzuloaden unter
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/s
ervice/auslaenderrechtliche-weisungen/zentrale-alb/start.html) genau zu
lesen.
ACHTUNG: Die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde ist
aber bis 24. September befristet, also die Info ggf. rechtzeitig
weiterleiten!
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Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
c/o Veranstaltungszentrum "Paradox"
Bernhardstr. 12
28203 Bremen
Tel. (04 21) 7 90 13 09
mailto:Karawane_Bremen@web.de
http://thecaravan.org
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taz Hamburg Nr. 7719 vom 19.7.2005, Seite 21, 63 Zeilen (TAZ-Bericht), EVA
WEIKERT
Ehepaare ausfliegen
Ausländerbehörde will jetzt auch verheiratete Frauen nach Afghanistan
abschieben.
Frist für Bleiberechtsantrag Nach allein stehenden Männern werden nun auch Ehepaare nach Afghanistan abgeschoben. Betroffen seien kinderlose Verheiratete, die weniger als sechs
Jahre hier leben, sagte gestern der Sprecher der Ausländerbehörde, Norbert
Smekal. Abschiebungen von Frauen, deren Gatten in Afghanistan leben, würden
im Einzelfall geprüft.
Die Innenminister hatten im Juni den Weg für Abschiebungen in das
kriegszerstörte Land frei gemacht und angekündigt, als erste würden allein
stehende Männer, später auch Ehepaare, ledige Frauen und Familien
ausgewiesen. Hamburg hatte sich vor Monaten für einen Alleingang entschieden
und schiebt schon seit Mai ledige Männer ab.
Wie viele Paare betroffen sind, konnte Smekal nicht sagen. Auch, wann die
ersten fliegen müssen, sei offen, da viele Afghanen noch die Möglichkeit
hätten, Asylanträge zu stellen und so der Abschiebung vorerst zu entgehen.
Wann ledige Frauen und ganze Familien abgeschoben würden, werde
behördenintern derzeit erörtert, so Smekal.
Die GAL-Abgeordnete Antje Möller kritisierte das Agieren der Behörde als
"unanständig". Die Lage in Afghanistan verschlechtere sich fortwährend
"dramatisch". Vor allem für Menschen ohne materielle Mittel und ohne Familie
vor Ort sei Rückkehr eine "unmögliche Vorstellung".
Derweil hat der Senat eine Weisung an die Ausländerbehörde über die
Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln für Afghanen ins Internet
gestellt (www.hamburg.de). Demnach haben nur jene Aussicht auf ein
Bleiberecht, die vor dem 24. Juni 1999 eingereist sind, seit mindestens zwei
Jahren feste Arbeit haben und nicht von staatlichen Sozialleistungen
abhängen.
Für die Beantragung gibt es eine Frist: Einsendeschluss ist der 24.
September. "Wir möchten sicherstellen", so Smekal, "einen klaren
Schlussstrich ziehen zu können." EVA WEIKERT