Ausländerbehörde will jetzt auch verheiratete Frauen nach Afghanistan

abschieben

 

der Vorreiter bei den Afghanistan-Abschiebungen, Hamburg, hat nach den

alleinstehenden Männern und Straftätern schon die nächste Gruppe für den

Flieger im Visier: Ehepaare ohne Kinder, die sich weniger als 6 Jahre in

Deutschland aufhalten. Untenstehend der taz-Hamburg-Artikel von heute zum

Thema.

 

Bleiberechtsregelung: Es gibt auf der Grundlage eines Beschlusses der

Innenministerkonferenz vom 23. und 24. Juni 2005 aber auch eine am 12.07.

ergangene Weisung an die Ausländerbehörde, in folgenden Fällen eine

unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen: Einreise bis zum 24. Juni

1999, außerdem die letzten 2 Jahre erwerbstätig gewesen sein (derzeit in

einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen) und von staatlichen Leistungen

unabhängig sind. Ausnahmen sind möglich: Auszubildende, Familien mit

Kindern, die VORÜBERGEHEND auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

angewiesen sind, Alleinerziehende mit Kindern, erwerbsunfähige Personen.

Daneben gibt es allerdings auch Ausschlussgründe für die Erteilung der

Aufenthaltserlaubnis wie fehlende Mitwirkung bei der Pass- oder

Passersatzpapierbeschaffung, Identitätstäuschung oder das Begehen

sogenannter "Verzögerungshandlungen" wie dem Stellen mehrerer

Asylfolgeanträge oder einem zeitweisen Untertauchen. Es lohnt sich also für

die Betroffenen bzw. deren Anwälte, die entsprechende Weisung (bei Bedarf

downzuloaden unter

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/s

ervice/auslaenderrechtliche-weisungen/zentrale-alb/start.html) genau zu

lesen.

 

ACHTUNG: Die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde ist

aber bis 24. September befristet, also die Info ggf. rechtzeitig

weiterleiten!

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Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen

c/o Veranstaltungszentrum "Paradox"

Bernhardstr. 12

28203 Bremen

Tel. (04 21) 7 90 13 09

mailto:Karawane_Bremen@web.de

http://thecaravan.org

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taz Hamburg Nr. 7719 vom 19.7.2005, Seite 21, 63 Zeilen (TAZ-Bericht), EVA

WEIKERT

 

Ehepaare ausfliegen

 

Ausländerbehörde will jetzt auch verheiratete Frauen nach Afghanistan

abschieben.

Frist für Bleiberechtsantrag Nach allein stehenden Männern werden nun auch Ehepaare nach Afghanistan abgeschoben. Betroffen seien kinderlose Verheiratete, die weniger als sechs

Jahre hier leben, sagte gestern der Sprecher der Ausländerbehörde, Norbert

Smekal. Abschiebungen von Frauen, deren Gatten in Afghanistan leben, würden

im Einzelfall geprüft. 

Die Innenminister hatten im Juni den Weg für Abschiebungen in das

kriegszerstörte Land frei gemacht und angekündigt, als erste würden allein

stehende Männer, später auch Ehepaare, ledige Frauen und Familien

ausgewiesen. Hamburg hatte sich vor Monaten für einen Alleingang entschieden

und schiebt schon seit Mai ledige Männer ab.  

Wie viele Paare betroffen sind, konnte Smekal nicht sagen. Auch, wann die

ersten fliegen müssen, sei offen, da viele Afghanen noch die Möglichkeit

hätten, Asylanträge zu stellen und so der Abschiebung vorerst zu entgehen.

Wann ledige Frauen und ganze Familien abgeschoben würden, werde

behördenintern derzeit erörtert, so Smekal.  

Die GAL-Abgeordnete Antje Möller kritisierte das Agieren der Behörde als

"unanständig". Die Lage in Afghanistan verschlechtere sich fortwährend

"dramatisch". Vor allem für Menschen ohne materielle Mittel und ohne Familie

vor Ort sei Rückkehr eine "unmögliche Vorstellung".  

Derweil hat der Senat eine Weisung an die Ausländerbehörde über die

Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln für Afghanen ins Internet

gestellt (www.hamburg.de). Demnach haben nur jene Aussicht auf ein

Bleiberecht, die vor dem 24. Juni 1999 eingereist sind, seit mindestens zwei

Jahren feste Arbeit haben und nicht von staatlichen Sozialleistungen

abhängen.  

Für die Beantragung gibt es eine Frist: Einsendeschluss ist der 24.

September. "Wir möchten sicherstellen", so Smekal, "einen klaren

Schlussstrich ziehen zu können." EVA WEIKERT