Schnellinfo Juni 2005

AK Asyl Baden-

Württemberg e.V.

Forum der Flüchtlingsinitiativen

in Baden-Württemberg

Mit Aufruf zum Weiterkopieren

und Weitergeben!

(Seiten 3 und 4)

Zur Innenministerkonferenz in Stuttgart

23./ 24. Juni 2005

Aktion Aktionen am 23./ 24. Juni n 2005 anlässlich der IMK

auf dem Stut Stuttgarter Marktplatz garter Marktplatz.............................. .............................. Seite 2

Aufruf zur Teilnahme an der Kundgebung am

23. 23.06. 6. 6.20 20 2005 05 ................................ ......................................................... ......................... Seite 3

PRO ASYL: Forderungen an die

Innenministerkonf Innenministerkonferenz renz ................................ ....................................... ....... Seite 5

europa xclusiv: weitere AutorInnen gesucht ......... Seite 10

Tipps und Termine Termine................................ ................................ .............................................. .............. Seite 11

Einladung zum Plenum am 25.06.2005 25.06.2005................ ................ Seite 12

Hier geblieben! Für ein Bleiberecht von

geduldeten Flüchtlingen und die Anerkennung

von UNO-Kinderrechten!

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 2 -

Nach uns vorliegenden Informationen sollen auf

der IMK die folgenden für die Asyl- und Flüchtlingsarbeit

relevanten Themen behandelt werden:

_ Bleiberecht für Asylbewerber mit langjährigem

Aufenthalt sowie für Ausländer, die über Jahre

nicht ins Herkunftsland zurückgeführt werden

konnten (auf Initiative von Berlin)

_ Rückführung von Minderheiten in das Kosovo

_ Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan

(Berichterstattung Hamburg mit dem Ziel,

die Grundsätze der Rückführung bekannt zu

machen)

_ Rückkehr irakischer Staatsangehöriger (unter

Bezugnahme auf die Beschlüsse der Innenministerkonferenzen

vom 8. Juli 2004 und

vom 19. November 2004)

Wie erwartet wird sich diese Innenministerkonferenz

weder mit Tschetschenien noch mit Togo

befassen.

Außerdem steht auf der Tagesordnung noch ein

TOP: Verknüpfung von Rückführungsfragen mit

der Vergabe finanzieller und technischer Hilfen

(Initiative Baden-Württemberg).

Aktionstage am 23. und 24. Juni 2005 während der Innenministerkonferenz

auf dem Stuttgarter Marktplatz/

Kundgebung am 23. Juni, 17 Uhr

Liebe Mitglieder, Interessierte und FreundInnen,

im Frühsommer eines jeden Jahres scheinen die Regierenden im Bund und

den Ländern vor der Sommerpause besonders aktiv. So auch 2005 : Pro Asyl

meldet in einer Presseerklärung am 6.06.05, dass nach Hamburg nun auch

weitere Bundesländer mit Rückführungen nach Afghanistan beginnen wollen.

Und das, obwohl Abschiebungen in dieses von Kriegen geschundene Land

vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und des Elendes von

Hunderttausenden nach wie vor unverantwortlich scheinen. Nur wenige

Wochen vorher verkündete das Innenministerium stolz, dass mit der UNMIK

eine Vereinbarung über die Rückführung von Minderheitengruppen getroffen

worden sei und dass im Laufe des Jahres mit der Rückführung einer größeren

Anzahl von Ashkali und Ägyptern begonnen werden könne.

Diese Meldungen werden sicherlich auch bei der Innenministerkonferenz, die

am 23. und 24. Juni 2005 in Stuttgart tagen wird, thematisiert werden. Nicht zuletzt deshalb haben wir

uns entschieden, die Konferenz gemeinsam mit unserer Bundesorganisation Pro Asyl, dem Berliner

GRIPS-Theater und anderen Initiativen mit einer landesweiten Pressekonferenz, Aktionen, Informationen

und Redebeiträgen auf dem Stuttgarter

Marktplatz zu begleiten und die Bevölkerung

über die Pläne der Teilnehmer sowie

über die Situation anderer AsylberwerberInnen

und Flüchtlinge zu informieren. Das Programm

mit den bislang feststehenden Beiträgen finden

Sie auf den folgenden Seiten.

Damit die Aktion gelingt, sind wir natürlich

auf Ihre Mithilfe angewiesen: Wir brauchen

Sie für die Kundgebung am frühen Abend

des 23.06.05 um 17 Uhr. Hier wollen wir vor

einer möglichst großen Zuhörerzahl unserer

Forderung nach einem Bleiberecht für

langjährig geduldete Flüchtlinge Nachdruck

verleihen. Anschließend wird das GRIPSTheater

aus Berlin das eigens entwickelte

Stück „Hier geblieben!“ unter freiem Himmel

auf dem Marktplatz aufführen.

Aber auch am 24.06.05 wird sich ein Besuch

der Stuttgarter Innenstadt lohnen: Das GRIPSTheater

wird sein extra für die Bleiberechtskampagne

geschriebenes Theaterstück „Hier

geblieben!“ weitere 2 Male aufführen. Neben

musikalischen Beiträgen wird u.a. Heiko

Kauffmann, langjähriger Sprecher von Pro Asyl

hier sein. Gespräche mit weiteren RednerInnen

laufen derzeit. Das Programm für die beiden

Aktionstage finden Sie auf der nächsten Seite!

Unmittelbar nach der Innenministerkonferenz wird am 25. Juni unsere nächste Tagung mit Plenum in

den Räumen der Stuttgarter Friedensgemeinde stattfinden. Wir haben das Programm für die Tagung

nochmals in diesen Informationen abgedruckt und bitten Sie um Ihre baldige Anmeldung.

Wir sehen uns am 23. Juni in Stuttgart!

Ihr Reiner Klass

Hier geblieben!

Unterstützt von: PRO ASYL, GRIPS-Theater, Verein der Ashkali Kosovos

V.i.S.d.P. AK Asyl Baden-Württemberg e.V. Urbanstr.. 44, 70182 Stuttgart, www.akasyl-bw.de

Kundgebung und Aktionen anlässlich der Innenministerkonferenz

in Stuttgart am 23./ 24. Juni 2005

Das neue Zuwanderungsgesetz zeigt in der Praxis, dass es nicht für ein Zusammenwachsen der gemeinsamen

Welt steht, sondern für Abschiebung, Selektion und eine höhere Mauer um Europa.

Viele der langjährig in Deutschland geduldeten Flüchtlinge müssen die zwangsweise Abschiebung in

ihr Herkunftsland befürchten, auch wenn sie schon viele Jahre hier leben und ihre Kinder hier geboren

oder aufgewachsen sind.

Akut betroffen von dieser rigorosen Politik sind derzeit Minderheiten aus dem Kosovo und Flüchtlinge

aus Afghanistan. Es steht zu befürchten, dass die Innenminister auf ihrer halbjährlichen Konferenz die

Abschiebungsmaßnahmen für diese Flüchtlinge beschließen werden.

Um diesem Beschluss entgegenzuwirken, rufen wir zu einer Kundgebung auf und werden am 23. und

24. Juni 2005 in Stuttgart auf dem Marktplatz gemeinsam mit dem GRIPS-Theater, Berlin, Aktionen

durchführen.

Kundgebung am 23. Juni 2005,

17 Uhr, auf dem Marktplatz in Stuttgart

Treffpunkt: Marktplatz Stuttgart ab 16:30

Kundgebung: ab 17 Uhr

Theaterstück: „Hier geblieben!“ des GRIPS-Theaters, Berlin ab 18 Uhr

Wir unterstützen den Appell der Kinder und Jugendlichen an die Innenministerkonferenz.

Appell der Kinder und Jugendlichen an die Innenministerkonferenz in Stuttgart

am 23./ 24. Juni 2005

Wir sind Kinder und Jugendliche dieser Welt. Auch wenn wir alle unterschiedlich sind, leben wir zusammen

auf dieser Erde. Deshalb wollen wir uns gemeinsam für eine bessere Welt für alle Menschen

einsetzen und fangen bei uns zu Hause damit an.

Ihr nennt uns die Zukunft, wir sind aber auch die Gegenwart und deshalb fordern wir:

_ Alle Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule oder in den Kindergarten gehen, die hier

leben, hierher geflohen oder hier geboren sind, sollen weiterhin das Recht erhalten, mit ihren Eltern

und Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland zu leben. Ihre Eltern sollen arbeiten dürfen, um

für ihre Kinder sorgen zu können. Die Kinder sollen später einen Beruf lernen dürfen. Auch ihnen soll

erlaubt sein zu arbeiten, zu reisen und weiterhin hier zu leben.

_ Kranken, Alten und Hilfsbedürftigen sowie durch Krieg und andere Ereignisse geschädigten Menschen

muss geholfen werden. Auch sie sollen hier bleiben dürfen! Familien sollen gemeinsam hier

leben dürfen.

_ Die Innenministerkonferenz soll für die über 200 000 nur "geduldeten" Flüchtlinge endlich ein Recht

auf Bleiberecht verabschieden und sich für die vollständige Anerkennung der UNO - Kinderrechte

einsetzen.

Hier geblieben! Für ein Bleiberecht von

geduldeten Flüchtlingen und die Anerkennung

von UNO-Kinderrechten!

Das Aktions-Programm anlässlich

der Innenministerkonferenz in Stuttgart

23. Juni 2005 – Marktplatz Stuttgart

10 Uhr Delegation junger Flüchtlinge übergibt Einladung für die Ausstellungseröffnung

an die Mitglieder der IMK

ab 16.30 Uhr Sammlung zur Kundgebung auf dem Marktplatz

17 Uhr Kundgebung für ein Bleiberecht

Pro Asyl • AK Asyl B.-W. • GRIPS-Theater • Junge Flüchtlinge • u. a.

Grußworte von:

Bernd Mesovic, Pro Asyl

Angelika von Loeper, AK Asyl B.-W.

Philipp Harpain, GRIPS

Eröffnung der Ausstellung „Ansichtskarten“ und Musikalischer Beitrag (Jugendclub

GRIPS-Theater)

18 Uhr Theateraufführung „Hier geblieben!“ mit anschließender Diskussion

24. Juni 2005 – Marktplatz Stuttgart

ab 10 Uhr Ausstellung und Vorstellung des

Aktionsprogramms

11 Uhr GRIPS-Theater „Hier geblieben!“

mit anschließender Diskussion

14 Uhr Kultureller Beitrag (Jugendclub Berlin)

15 Uhr Grußworte von Unterstützern (Bühne):

Heiko Kauffmann, Pro Asyl

Angelika von Loeper, AK Asyl B.-W.

N.N. (Kulturschaffende)

N.N. (Junge Flüchtlinge)

Philipp Harpain (GRIPS-Theater)

15.30 Uhr Vorstellung des Appells der Kulturschaffenden

16 Uhr Kultureller Beitrag

17 Uhr GRIPS-Theater „Hier geblieben!“ mit anschließender Diskussion

19 Uhr Schluss-Statements/Vorstellung der Ergebnisse der IMK

20 Uhr Ende

Gegen die Abschiebewillkür der Innenminister –

Kundgebung und Aktionen zur Innenministerkonferenz in Stuttgart am

23./ 24. Juni 2005 – Marktplatz Stuttgart

Forderungen an die IMK

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 5 -

Liebe Mitglieder,

Sie haben die Einladung zur Aktion anlässlich der Innenministerkonferenz am 23./24. Juni in

Stuttgart bereits erhalten und wir hoffen natürlich, dass möglichst viele kommen können. Die

Kundgebung findet übrigens am Donnerstag 23.06. um 17 Uhr statt (nicht wie im Newsletter

vom April angekündigt, erst am 24.06).

Wie Sie wissen sind viele der langjährig geduldeten Flüchtlinge besonders gefährdet, da die

Innenminister zum Einen mit der UNMIK die Rückführung der Minderheiten in das Kosovo

ausgehandelt haben, zum Anderen einige Bundesländer der Meinung sind, so auch Baden-

Württemberg, es könne mit Abschiebungen nach Afghanistan begonnen werden.

Wie die Situation in diesen Ländern wirklich aussieht, wenn man sie nicht in Begleitung seiner

Bodyguards bereist, zeigen die eindrücklichen Reisedokumentationen von Nicolaus von Holtey

aus dem Kosovo und Victor Pfaff über Afghanistan (unter www.proasyl.de abrufbar).

Nun ist es wichtig, dass wir anlässlich der Innenministerkonferenz lautstark dagegen protestieren.

Besonders froh sind wir darüber, dass die Flüchtlinge selbst aktiv werden wollen. Der Verein

der Ashkali Kosovos in Deutschland wird mit zu unserer Kundgebung am 23. Juni in Stuttgart

aufrufen. Für uns bedeutet dies, dass wir die Flüchtlinge unterstützen müssen und durch

möglichst große Teilnahme unsere Solidarität mit ihnen zum Ausdruck bringen. Nur so können

wir einen anderen Akzent setzen und zeigen, dass die Bevölkerung mit dem Handeln der Innenministerkonferenz

nicht einverstanden ist.

Wir appellieren daher an Sie, nicht nur selbst zu kommen, sondern im Bekanntenkreis, in Ihrer

Kommune etc. heftig dafür zu werben und vielleicht Gruppenreisen zu organisieren, dass möglichst

viele nach Stuttgart kommen.

Im Namen des AK Asyl Baden-Württemberg bedanken wir uns schon jetzt im Voraus für Ihr

Engagement!

Herzliche Grüße,

Angelika von Loeper und Ulrike Duchrow

Pro Asyl: Forderungen an die Innenministerkonferenz am

23. und 24. Juni 2005 in Stuttgart

PRO ASYL hat der Innenministerkonferenz in Stuttgart unsere Anliegen bezüglich der Situation der

Flüchtlingsgruppen aus Afghanistan, Kosovo, Tschetschenien, Togo und dem Irak vortragen. Wir halten

es in allen diesen Fällen für erforderlich, dass von zwangsweisen Rückführungen abgesehen wird

und sinnvolle Aufenthaltsregelungen für die hier lebenden Flüchtlinge getroffen werden. Da die Praxis

inzwischen gezeigt hat, dass das Zuwanderungsgesetz in der großen Mehrzahl der Fälle nicht zu

einer Abschaffung von Kettenduldungen führt, haben wir die IMK erneut zu einer konstruktiven Befassung

mit einer allgemeinen Bleiberechtsregelung aufgefordert. Nachdem mehrere EU-Staaten in den

vergangenen Jahren Bleiberechtsregelungen für verschiedene Personengruppen erlassen haben und

Spanien sich anschickt über 700.000 statuslosen Menschen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, halten

wir es für schwer nachvollziehbar, dass die vergleichsweise sehr viel kleinere Gruppe der in Deutschland

über viele Jahre hinweg Geduldeten hierzulande keine Zukunftsperspektive erhält.

PRO ASYL begrüßt die Ankündigung verschiedener Innenminister, sich bei der kommenden Innenministerkonferenz

für eine Bleiberechtsregelung einzusetzen. Gleichzeitig haben wir die IMK aufgefordert,

die Bedingungen einer solchen Regelung so auszugestalten, dass sie von den Menschen erfüllbar

sind. Schwer erfüllbar angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und der Folgewirkungen

der Beschäftigungsverordnung ist insbesondere das Erfordernis der selbstständigen Lebensunterhaltssicherung

aus Erwerbstätigkeit.

Forderungen an die IMK

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 6 -

Flüchtlinge aus Afghanistan

Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich nach übereinstimmenden Medienmeldungen in den letzten

Wochen verschlechtert. Betroffen sind nicht nur etliche Provinzen, in denen es weiterhin zu ethnischen

Auseinandersetzungen kommt, sondern auch Kabul. Mehrfach gab es dort in letzter Zeit Anschläge

mit einer Vielzahl von Todesopfern (vgl. u.a. „Helfer in Afghanistan leben gefährlich“, Frankfurter

Rundschau vom 18.5.2005). Eine neue Eskalationsstufe wurde Mitte Mai erreicht, als antiamerikanische

Proteste sich auf 10 von 34 Provinzen ausgeweitet haben, in der Stadt Jalalabad Büros der

Vereinten Nationen angegriffen wurden und ausländisches Personal evakuiert werden musste. Im

Süden und besonders im Südosten entlang der Grenze zu Pakistan nehmen die Kämpfe zwischen

den Streitkräften der Enduring Freedom Koalition und einsickernden Taliban zu, die in einigen Regionen

zunehmend Unterstützung erhalten.

Im April hielt sich eine Delegation der Rechtsberaterkonferenz der Wohlfahrtsverbände und von PRO

ASYL in Afghanistan auf. Sie bestand aus der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/M.,

Buchberger, Rechtsanwältin Arendt-Rojahn, Berlin, Rechtsanwalt Freckmann, Hannover, und Rechtsanwalt

Pfaff, Frankfurt /M. Die Delegation führte in verschiedenen Landesteilen Gespräche mit Ministern

der afghanischen Regierung, regionalen Gouverneuren, UNHCR, der deutschen Botschaft, ISAF

und afghanischen Staatsangehörigen ohne offizielle Funktion, darunter auch Rückkehrer aus anderen

Staaten. Der Reisebericht der Delegation wird in Kürze vorliegen.

Einer der Reiseteilnehmer, Rechtsanwalt Victor Pfaff, hat für PRO ASYL seine Eindrücke zusammengefasst

(s. Anlage). Er berichtet über einige der Probleme, von denen Rückkehrer betroffen sind. Auch

der afghanische Minister für Repatriierung und Flüchtlinge, Dadfar, hält – anders als der hamburgische

Innensenator Nagel, der sich ebenfalls im April in Afghanistan aufgehalten hat - die Lage für

„hochexplosiv“. Offiziere der ISAF halten sie für „äußerst fragil“. Die letzten Wochen haben eine Antwort

darauf gegeben, wie die Realitäten sich entwickeln und welche Gefahrenprognose zu stellen ist:

Die OMF (Opposing militant forces), Reste des Talibanregimes samt ihrer Verbündeten, bedrohen

nicht mehr nur den Südwesten, sondern auch den Osten des Landes. Hinzu kommt der Massenaufruhr

in zahlreichen Städten und Provinzen mit vielen Toten und Verletzten wegen eines Artikels in der

Zeitschrift Newsweek über angebliche Koranschändungen in Guantanamo. Die Angriffe der letzten

Zeit haben sich auch gegen UN-Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen gerichtet. Im Norden

wurden vor kurzem drei UN-Mitarbeiterinnen getötet. Eine italienische Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation

wurde entführt. Angesichts des jüngsten Anschlags auf ein Internetcafé mit Toten, angesichts

von Entführungsversuchen und Entführungen in Kabul ist die Sichtweise des Bundesamtes für

Migration und Flüchtlinge, Kabul sei eine zumutbare Zufluchtsalternative ebenso wenig akzeptabel wie

die Behauptung einer ausreichenden Stabilität, die es rechtfertigen könne, mit Zwangsrückführungen

zu beginnen.

Zur instabilen Gesamtsituation kommt die zunehmende Kriminalität, gegen die Polizei und Justiz keinen

Schutz bieten. Sogar die Regierung räumt ein, dass Polizeikräfte in die organisierte Kriminalität

involviert sind. Eine handlungsfähige Justiz gibt es nach wie vor nicht, was ein Grund dafür ist, dass

die gerade im Zusammenhang mit Rückkehrern wichtigen Eigentumsansprüche entweder nicht realisiert

werden können oder zum Teil zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen.

Bereits jetzt sind viele Menschen, darunter gerade auch Binnenvertriebene und Rückkehrer obdachlos

oder leben in illegal errichteten, gegen das Wetter nicht Schutz bietenden Behelfsbehausungen –

ohne Zugang zu sauberem Wasser, der lebensnotwendigen Grundversorgung mit Nahrungsmitteln

oder medizinischer Versorgung. Der Zugang zu medizinischer Grundversorgung ist nicht gewährleistet.

Angesichts dieser Tatsachen ist die Durchführung von Zwangsrückführungen nach Afghanistan nicht

zu verantworten. Die Lage hat sich gegenüber der Situation im Herbst 2004, die Hintergrund des Beschlusses

in der 175. Sitzung der Innenministerkonferenz war, noch verschlechtert.

Flüchtlinge aus dem Kosovo

Die blutigen Unruhen im Kosovo und die Pogrome gegen Minderheiten liegen erst ein Jahr zurück.

Die schweren Vorfälle vom März 2004 haben zu einer Eskalation ethnisch motivierter Gewalt im ganzen

Kosovo geführt und die Region an den Rand eines bewaffneten Konflikts gebracht. Weder KFOR

Forderungen an die IMK

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 7 -

noch UNMIK waren in der Lage, den Gewalttaten Einhalt zu gebieten. Das Resultat: außer Toten und

Verletzten die Vertreibung von mehr als 4.000 Kosovo-Serben, Ashkali, Roma sowie Angehörigen

anderer Minderheiten.

UNHCR hat in einem Positionspapier vom März 2005 darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslage im

Kosovo weiterhin zerbrechlich und unberechenbar bleibe und ein erneutes Umkippen der Sicherheitslage

sowie der Ausbruch neuerlicher Gewalttätigkeiten in diesem Jahr nicht ausgeschlossen werden

könnten. Dies könnte zu einem Dominoeffekt führen und sich binnen kurzer Zeit auf das gesamte

Gebiet des Kosovo ausweiten.

Für uns nicht nachvollziehbar ist, dass UNHCR hinsichtlich von Angehörigen der Volksgruppe der

Ashkali und der „Ägypter“ nur noch in Einzelfällen ein Bedürfnis nach internationalem Schutz sieht,

das in einem umfassenden individuellen Verfahren geprüft werden soll. Gerade Ashkali und „Ägypter“

waren Opfer der Pogrome des Jahres 2004. Die veränderte Lageeinschätzung ist zu sehen vor dem

Hintergrund anstehender Verhandlungen über den Status des Kosovo. Offenbar besteht erheblicher

Druck insbesondere auf UNMIK, die Lage der Menschen- und Minderheitenrechte zumindest so zu

beschreiben, dass von einer Verbesserung gegenüber der Vergangenheit gesprochen werden kann.

Mit den Realitäten hat dies wenig zu tun.

PRO ASYL hält Abschiebungen von Ashkali und „Ägyptern“ wie auch von Serben und Roma nicht für

vertretbar. Bereits zur letzten Innenministerkonferenz hatten mehrere Bundesländer vorgeschlagen,

abweichend von der bisherigen Beschlusslage der Innenministerkonferenz ein Bleiberecht zu ermöglichen.

Nach Ansicht von PRO ASYL hat diese Initiative nichts von ihrer Aktualität verloren.

Flüchtlinge aus dem Irak

Die Lage im Irak ist weiterhin von Instabilität und einer Vielzahl von Anschlägen gekennzeichnet, gegen

die die alliierten Militärs und die Übergangsregierung keinen Schutz bieten können. Die in den

Lageberichten des Auswärtigen Amtes benannten Rückkehr- und Rückführungshindernisse bestehen

weiterhin. PRO ASYL erwartet deshalb, dass die Innenministerkonferenz keine Beschlüsse zur Rückführung

irakischer Staatsangehöriger fassen wird.

Bereits in einem Schreiben vom 8. November 2004 hatte PRO ASYL anlässlich der letzten Sitzung

der Innenministerkonferenz auf die fragwürdigen Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration

und Flüchtlinge gegen irakische Flüchtlinge hingewiesen. Die Praxis der Massenwiderrufe ist ein Verstoß

gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und hält bislang unvermindert an, während die Lage im

Irak eine Rückführung irakischer Flüchtlinge auf längere Zeit hinaus nicht möglich macht. Deshalb

erneuert PRO ASYL die Forderung, irakischen Flüchtlingen einen sicheren Aufenthaltsstatus einzuräumen,

sie nicht im Zustand der Duldung zu belassen oder Widerrufsverfahren einzuleiten.

UNHCR hat im April 2005 Materialien zum Schutzbedürfnis irakischer Flüchtlinge und Asylsuchender

im aktuellen Kontext und zur Rückkehr in den Irak vorgelegt. Die lange Liste besonders schutzbedürftiger

Gruppen ist ein deutlicher Beleg für die Sicherheitslage im Irak. Unter Verweis auf konkrete Anschläge

und Tötungen nennt UNHCR: irakische Zivilisten, die für die Koalition, die Vereinten Nationen,

NGOs oder ausländische Firmen arbeiten, Angehörige der irakischen Übergangsregierung, Angehörige

lokaler Behörden, Mitglieder irakischer Parteien, Medienschaffende, Akademiker, Mitglieder der

früheren Baath-Partei und sonstige Angehörige des früheren Regimes, Angehörige religiöser Minderheiten,

insbesondere Christen, religiöse Würdenträger, Angehörige ethnischer Minderheiten, Frauen

(unter Hinweis auf Entführungen, sexuelle Gewalt, Ehrenmorde, Zwangsheirat und politische Aktivität).

Separate Hintergrundinformationen liegen von Seiten des UNHCR zu religiösen Minderheiten und

Frauen vor.

Flüchtlinge aus Tschetschenien

PRO ASYL fordert die Innenministerkonferenz auf, sich mit der Schutzbedürftigkeit tschetschenischer

Flüchtlinge endlich auseinander zu setzen. Es liegen neue Berichte vor, dass eine sichere Aufenthaltsmöglichkeit

für tschetschenische Flüchtlinge in der Russischen Föderation nicht gegeben ist.

Trotz einer bereits seit Mitte 2004 verbesserten Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration

Forderungen an die IMK

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 8 -

und Flüchtlinge erhalten viele schutzbedürftige Tschetschenen keinen adäquaten Schutz in Deutschland.

Die Menschenrechtslage ist weiterhin katastrophal. Human Rights Watch schildert in einem Bericht

vom 21. März 2005 die inzwischen weit verbreitete Praxis des Verschwindenlassens, das inzwischen

den Charakter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit angenommen habe. Das Menschenrechtszentrum

Memorial hat sich in einem Bulletin vom 17. März 2005 insbesondere mit neuen Methoden

des Anti-Terrorkrieges beschäftigt und u. a. auf verstärkte Repressionen gegen Familienmitglieder

tschetschenischer Kombattanten hingewiesen, ebenso auf Fälle von Kidnapping, Mord, Geiselnahme,

illegaler Inhaftierung, Gewaltanwendung und Zerstörung von Eigentum, die über den engeren

Begriff der Sippenhaft weit hinausgehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in

Straßburg hat Russland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien am

24. Februar 2005 in mehreren Fällen zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Unter den tschetschenischen Flüchtlingen sind viele Menschen, die als Opfer oder Zeugen schwerster

Menschenrechtsverletzungen psychische Schädigungen davongetragen haben und zum Teil behandlungsbedürftig

sind. PRO ASYL beobachtet mit Sorge, dass in großem Maße tschetschenische Flüchtlinge

in osteuropäische Staaten, insbesondere nach Polen im Rahmen der Dublin II-Verordnung zurücküberstellt

werden. Mangels geeigneter therapeutischer Einrichtungen für Folteropfer unterbleibt in

vielen Fällen die notwendige Behandlung. Dies ist kein originäres Thema der Innenministerkonferenz,

wirft jedoch ein Schlaglicht auf den problematischen Zustand der Schutzgewährung für tschetschenische

Flüchtlinge in ganz Europa.

PRO ASYL fordert die IMK auf, sich dafür einzusetzen, dass Abschiebungen tschetschenischer

Flüchtlinge ausgesetzt werden und eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Schutzregelung

beschlossen wird.

Togoische Flüchtlinge

Mit Unverständnis hat PRO ASYL die Nachricht aufgenommen, dass eine Konsultation der Innenminister

zu den Konsequenzen der Lage in Togo zu dem Ergebnis kam, man sehe keine Notwendigkeit

für einen Abschiebungsstopp. Damit werden bei einer Fortführung von Abschiebungen in die immer

noch unübersichtliche Situation in Togo Menschen großen Risiken ausgesetzt, insbesondere solche,

die exilpolitisch aktiv sind. Die aktuelle Krise hat Aspekte, die eine Neubewertung des Rückkehrrisikos

durch das Auswärtige Amt nötig machen, bis zur Erstellung des entsprechenden ad hoc Lageberichtes

aber einen Abschiebungsstopp nahe legen. Die Zerstörung des Goethe-Instituts in Lomé und die

Hetzkampagne gegen Deutsche in Togo haben deutlich gemacht, dass die illegitime Regierung Togos

Deutschland verantwortlich macht für die Unterstützung oppositioneller Kräfte. Dass sich der bisherige

Innenminister zunächst unter den Schutz der deutschen Botschaft gestellt hat, bevor er im Drittstaat

offenbar einen Flüchtlingsstatus erhielt, dürfte den Verdacht des Regimes Gnassingbé nähren. Damit

liegt es auf der Hand, dass Flüchtlinge aus Togo, die sich nach Deutschland geflüchtet haben und

jetzt vor der Abschiebung stehen, in Gefahr stehen, als oppositionell und illoyal eingestuft zu werden.

Spekulationen, die Lage werde sich relativ kurzfristig beruhigen, hält PRO ASYL vor dem Hintergrund

widersprüchlicher Meldungen für unangebracht. Vertreter der Welthungerhilfe haben sich besorgt über

die Sicherheitslage im Grenzgebiet zwischen Togo und Benin geäußert. Es kämen weiterhin Flüchtlinge

über die Grenze nach Benin, von denen viele Schussverletzungen aufwiesen.

Der katholische Nachrichtendienst „Fides Dienst“ berichtet am 14. Mai 2005 darüber, dass Todesschwadronen

trotz der augenscheinlichen Ruhe die Bevölkerung terrorisieren. Menschen, die in der

Politik, in der Gesellschaft oder der Kirche Verantwortung tragen, müssten sich verstecken, weil sie

Morddrohungen erhalten hätten, so ein Beobachter. Mit Unterstützung der Gendarmerie und der Armee

sollen Milizen mit Waffen versorgt werden, deren Aufgabe es ist, Bevölkerungsteile zu terrorisieren,

die der Opposition nahe stehen. Allein in der Stadt Atakpame sollen bei den Übergriffen einer

solchen Miliz innerhalb von drei Tagen dreißig Menschen umgekommen sein.

Forderungen an die IMK

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 9 -

Bleiberechtsregelung

Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes zeigen, dass die angekündigte

Abschaffung der Kettenduldungen so nicht erreicht wird. Zahlreiche Menschen mit langjährigem

Aufenthalt, die einen Antrag nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz stellen, sehen sich mit der Behauptung

konfrontiert, sie könnten freiwillig ausreisen – auch in Staaten bzw. Regionen, deren angespannte

Sicherheitslage weiter oben geschildert wurde. Hinzu kommt eine Vielzahl zu Unrecht eingeleiteter

Widerrufsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die neue Kettengeduldete produzieren,

wenn dem nicht Einhalt geboten wird. Überdies haben zahlreiche Geduldete in Folge des neuen

Arbeitserlaubnisrechts ihren Arbeitsplatz und damit die selbstständige Existenzsicherung verloren.

Zwar hat das Bundesinnenministerium über ein Rundschreiben im März 2005 noch versucht, die Situation

zu korrigieren, dennoch bleibt in der Praxis das Problem vielerorts bestehen. Dabei sind die Stellen,

die zumeist im Niedriglohnsektor angesiedelt sind, nicht ohne Weiteres mit anderen Menschen zu

besetzen.

Über die politischen Lager hinweg wurde die Abschaffung der Kettenduldungen befürwortet und angestrebt.

Wenn aber das Zuwanderungsgesetz dies nicht einlöst, dann ist es an der Zeit, sich erneut mit

einer Bleiberechtsregelung zu beschäftigen, wie PRO ASYL sie gemeinsam mit Kirchen, Gewerkschaften,

Wohlfahrtsverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen fordert.

Selbst wenn die Innenminister die Auffassung von PRO ASYL nicht teilen und verstärkten Abschiebungsdruck

auch in die beschriebenen Krisengebiete entfalten sollten, ist realistischerweise nicht zu

erwarten, dass man fast 200.000 Menschen innerhalb weniger Jahre in diese Länder transportieren

kann. Das Problem wird so weiter verschoben, zu Lasten der Betroffenen und der Gesellschaft.

Angesichts der zahlreichen Arbeitsplatzverluste seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes müsste

eine Bleiberechtsregelung, die tatsächlich wirksam werden soll, zwingend von dem strikten Erfordernis

der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung absehen. Altfallregelungen früherer Jahre haben diesbezüglich

die Möglichkeit einer so genannten „Schnupperbefugnis“ vorgesehen. Erst ein Bleiberecht

eröffnet vielen Geduldeten die Chance, sich aussichtsreich um Arbeit zu bemühen oder eine alte Stelle

wieder zu besetzen und damit Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden. Gerade eine diesbezüglich

weitgefasste Bleiberechtsregelung bietet also die Chance, zu einer konstruktiven und für alle Beteiligten

befriedigenden Lösung in der Kettenduldungsfrage zu kommen.

Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen

PRO ASYL begrüßt, dass sich Bund und Länder in dieser Frage verständigt haben und offenbar zu

einer völkerrechtsfreundlichen Lösung kommen wollen. Die Ausgestaltung des unabhängigen Überwachungsmechanismus

sollte allerdings so beschaffen sein, dass dieser auch wirklich effizient arbeiten

kann. Was bisher über die geplante Ausstattung des Präventionsmechanismus bekannt geworden

ist, wäre ein im internationalen Vergleich peinliches Zurückbleiben hinter vergleichbaren demokratischen

Staaten.

AutorInnen gesucht: europa xclusiv 2/Tipps

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 10 -

europa xclusiv 2: Wir suchen weitere AutorInnen!

Flüchtlingszeitung, zweite Runde!

Wie Flüchtlinge das Zusammenleben mit Deutschen und Europäern

sehen.

Am 1. Oktober 2004 konnten wir stolz die erste Flüchtlingszeitung „europa-xclusiv“

präsentieren. Sie wurde an diesem Tag in einer Auflage von 10.000 Stück in ganz

Baden-Württemberg auf Veranstaltungen und an Informationsständen verteilt.

Allein 6.000 Exemplare wurden von ehrenamtlichen Asylgruppen bestellt und

weiterverteilt. Die Zeitung ist ja nicht der Tagesaktualität unterworfen, mittlerweile

sind nur noch wenige 100 Exemplare vorhanden.

Von allen Seiten erhielten wir positive Rückmeldungen und Gratulationen. Die

Zeitung übertraf alle unsere Erwartungen. Endlich konnten einmal diejenigen zu

Wort kommen, die sonst kaum diese Möglichkeit bekommen, die Flüchtlinge. Zum

anderen erreichten wir mit dieser Zeitung auch Menschen, die sonst nur selten mit

diesem Thema in Berührung kommen. Dies verpflichtet uns, auch dieses Jahr wieder eine Flüchtlingszeitung

herauszugeben.

Doch ohne Ihre Mithilfe wäre dieser große Erfolg schlicht nicht möglich gewesen. Deshalb wollen wir

Sie nun wieder bitten, Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern zu gewinnen und für unsere Idee zu

begeistern oder wenn Sie selbst Flüchtling sind, uns einen Beitrag zuzusenden.

Das Thema betrifft diesmal das interkulturelle Zusammenleben. Die Autoren können interessante,

traurige, wahre, komische oder beeindruckende Begegnungen darstellen. Oder beschäftigen Sie sich

mit der Frage, warum Missverständnisse zwischen den Kulturen entstehen? Was verstehen Flüchtlinge

unter der deutschen bzw. europäischen Kultur? Was ist die deutsche „Leitkultur“? Was brachte uns

die Leitkultur-Debatte? Was verstehen die Flüchtlinge unter ihrer eigenen Kultur?

Wer weiß, warum Europäer denken, dass Afrikaner lustig seien? Ist es wahr, dass Menschen aus

warmen Ländern auch herzlicher und wärmer miteinander umgehen?

Können Missverständnisse zwischen den Kulturen zum Rassismus und Ausländerhass in Deutschland

führen? Wenn ja, in welcher Form? Zu diesem Thema könnte man sich noch viele weitere Fragen

stellen.

Lassen wir uns von den Flüchtlingen einen Spiegel vorhalten!

Die Beiträge können in Form von Sachtexten, Briefen, Beschreibungen, Gedichten, Essays, Erzählungen,

Zeichnungen, Fotos oder Karikaturen als Originale oder als Dateien zugeschickt werden. Die

Texte werden in Deutscher und in der Sprache des Flüchtlings gedruckt. Es wäre für uns eine Erleichterung,

wenn Sie uns die Texte sowohl in der Fremdsprache als auch in der Übersetzung zuschicken

könnten. Falls das nicht möglich ist, sorgen wir für eine Übersetzung.

Wichtig!: Sollten Sie den Beitrag bereits getippt haben, schicken Sie uns bitte auch unbedingt die Datei

zu.

Flüchtlinge, die nicht anonym bleiben wollen, legen bitte einen kurzen Lebenslauf oder Beschreibung

ihrer Person und Situation und ein Foto bei.

Etwa eine Din A4- Seite pro Beitrag sollte nicht überschritten werden

_

Serie „Ich sehe was, was Du nicht siehst...“

Als besonderes Angebot bieten wir dieses Jahr eine begrenzte Anzahl an Einmal-Kameras an, die wir

Ihnen auf Nachfrage zusenden. Diese können Flüchtlinge oder auch ihre Kinder in ihrem Alltag mitnehmen

und Situationen, Menschen und Gegenstände, die sie typisch deutsch finden oder die das

interkulturelle Zusammenleben symbolisieren, fotografieren.

Einsendeschluss für alle Beiträge ist der 30. Juni 2005

An die Geschäftsstelle: Urbanstr. 44, 70182 Stuttgart

Oder an mzakasylbw@web.de

AutorInnen gesucht: europa xclusiv 2/Tipps

AK Asyl Baden-Württemberg e.V. – Schnellinfo Juni 2005 - Seite 11 -

Impressum:

Herausgeber und Redaktionsanschrift:

AK Asyl Baden-Württemberg e. V.,

Urbanstraße 44, 70182 Stuttgart

Tel.: 0711/ 55 32 83-4 – Fax: 0711/ 55 32 83-5

E-Mail: akasylkoordination@web.de

V.i.S.d.P.: Angelika von Loeper

Bankverbindung:

Kto. 3 51 79 30, BLZ 600 501 01

bei der Landesbank Baden-Württemberg

Gefördert durch die

Europäische Union

www.akasyl-bw.de

Internettipps:

Länderinfos: Togo:

www.togoforum.com/Ap/ap04/rv/Revue.htm: interessant für Pressemeldungen zu Togo

www.amnesty.de/de2037: dort befindet sich die Togo-Presseauswertung von amnesty 1983-2004

http://www.proasyl.de/texte/mappe/2005/100/12.pdf: amnesty international beobachtet mit großer

Sorge die jüngste Entwicklung der Menschenrechtslage in Togo, so eine Stellungnahme der Togo-

Koordinatorin, die konkrete Möglichkeiten des Engagements aufzählt.

Sonstige Infos:

Bericht über eine Erkundungsreise nach

Afghanistan: Die Reisenden, die erst Mitte April

von der durch die UNO-Flüchtlingshilfe, durch PRO

ASYL und dem UNHCR finanzierten Exkursion

zurückgekehrt sind, schildern eindrücklich die nach

wie vor äußerst prekäre Situation in dem durch

Kriege geschundenen Land. Rückkehrer hätten es

sehr schwer: „Jeder Rückkehrer, der nicht in

großem Umfang finanzielle Mittel mitbringt, stellt

eine zusätzliche Belastung dar, die das Land nicht

verkraften kann.“ Es gebe kaum bezahlbaren

Wohnraum und praktisch keine Arbeitsplätze. Eine

medizinische Grundversorgung sei nicht gesichert;

zudem würden Rückkehrer vermehrt Opfer von

kriminellen Übergriffen, da sie als wohlhabend

gelten. Der Bericht (word-oder pdf-Format) kann

über die AK Asyl-Geschäftsstelle bezogen werden.

Neueste Infos zu Kosovo: Nicolaus von Holtey, Mitglied der internationalen katholischen Friedensbewegung

pax christi, ihr Beauftragter für die Beratung von Roma und Ashkali und seit vielen Jahren

ein gefragter Referent im Rahmen unserer EFF-Projekte, ist erst vor Kurzem von seiner letzten Kosovoreise

zurückgekehrt. Sein Bericht kann in der AK Asyl-Geschäftsstelle angefordert werden.

Volksmudjahedin im Irak: Ein 28-seitiger Bericht von Human Rights Watch beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen,

die die Volksmudjahedin in Lagern im Irak an abtrünnigen Mitgliedern begangen

haben. Der Bericht „No exit: human rights abuses inside the MKO-Camps" (pdf-Version) basiert

nach Angaben von Human Rights Watch auf den Aussagen von einem Dutzend ehemaliger

Volksmudjahedinmitglieder, die angaben, gefoltert und langer Einzelhaft unterzogen worden zu sein.

Human Rights Watch kritisiert, dass sich eine Reihe von Parlamentsmitgliedern in verschiedenen europäischen

Staaten und im europäischen Parlament für die Herausnahme der Volksmudjahedin aus

der Liste der terroristischen Organisationen einsetzt. Inzwischen gebe es auch Unterstützer solcher

Forderungen sowohl bei Republikanern als auch Demokraten im US-Kongress. Angesichts der aktuell

spannungsreichen Beziehung der USA zum Iran warnt Human Rights Watch davor, eine Oppositionsgruppe

zu unterstützen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sei. Der Bericht

ist nachzulesen unter http://www.proasyl.de/texte/mappe/2005/100/9.pdf.

Plenum am 25.06.2005

Bitte abtrennen

O Ja, ich komme zu der Tagung/Plenumssitzung des AK Asyl B.-W. am 25.06.05 in Stuttgart

und nehme an O AG 1: § 25,5 AufenthG

O AG 2: Zusammenhang Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis

O AG 3: Togo

teil.

O Ich möchte am Mittagessen teilnehmen.

O Ich möchte ein vegetarisches Mittagessen.

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

Bitte bis zum 22.06.05 zurücksenden an:

Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg e. V., Geschäftsstelle: Urbanstraße 44, 70182 Stuttgart,

Tel.: 07 11/ 55 32 83-4, Fax: 07 11/ 55 32 83-5, E-Mail: akasylkoordination@web.de,

Internet: www.akasyl-bw.de

Name, Vorname; AK/FK

Einladung zur Plenumssitzung und Tagung des

AK Asyl Baden-Württemberg e. V.

Samstag, den 25. Juni 2005, 9.30 - 17 Uhr

Gemeindehaus der Friedensgemeinde, Schubartstraße 14, Stuttgart

Erreichbar mit U 9 und U 14 ab Hauptbahnhof/Arnold-Klett-Platz bis zur Haltestelle Neckartor.

Mit dem Wagen ab Hauptbahnhof über Schillerstraße (300m), links in die Willy-Brandt-Straße (600m),

geradeaus auf die Neckarstraße (150m), rechts in die Friedenstraße. Schubartstraße kommt nach ca. 50

9.30 Ankunft und Anmeldung

10.00 Begrüßung

10.15 Arbeitsgruppen:

AG 1 Chancen und Probleme des § 25,5

AufenthG; hierzu insbesondere:

Rechtl. und tatsächl. Ausreisehindernisse

Wann liegt ein „Verschulden“ vor?

Referentin: Vera Kohlmeyer-

Kaiser, Rechtsanwältin, Vorstandsmitglied

des AK Asyl Baden-

Württ.

AG 2 Aufenthalt und Arbeit

Die AG befasst sich mit dem Thema,

welcher Aufenthaltsstatus unter

welchen Voraussetzungen zum

Arbeitsmarktzugang führt.

Daneben soll auch ein kurzer

Überblick darüber vermittelt werden,

zum Bezug welcher Sozialleistungen

der jeweilige Titel berechtigt.

Referentin: Anna Karina Wolf,

Rechtsanwältin, Vorstandsmitglied

des AK Asyl B.-W.

AG 3 Togo

Hat die Demokratie eine Chance?

Zur aktuellen Situation im

Land

Referentin: Helga Groz, Vorstandsmitglied

des AK Asyl B.-W.

11.15 What’s in a name?

AK Asyl B.-W. oder

Flüchtlingsrat B.-W.?

Aussprache und Abstimmung über

eine Satzungsänderung

12.15 Mittagspause

13.00 Glaubwürdigkeit in der interkulturellen

Kommunikationssituation

des Asylverfahrens

Zur Bedeutung kultureller Verhaltens-

und Gedankensmuster in der

Anhörungssituation und im Verfahren

Vortrag mit Übung und Beispielen

Referent: Martin Schmidt, Ethnologe,

freiberuflicher Trainer für interkulturelle

Kommunikation, Bremen

14.30 Aktuelle Runde

Berichte aus den AGs

Berichte aus den Regionen

Sonstige Berichte

Aktuelle Rechtsprechung

EFF-Projekte 2004 und 2005

Ergebnisse der IMK

Bericht über die Aktion zur IMK

Tag des Flüchtlings am 30.09.2005

Ab 15.30

Einladung in die Geschäftsstelle,

Urbanstraße 44,

zum Kaffee und informellen Austausch

mit Open End