Lagerpolitik
29.04.2004 Abschiebetour II
Von Neumühlen bis Nauru:
Lagerpolitik
Lager als weltweiter Trend zur Entrechtung von Menschen auf der Flucht
"Zentrale Erstaufnahme-Einrichtung" in Hamburg - "Ausreisezentren" in Deutschland - EU-Lager(plنne) - "Heimatnahe Reservate"
1. "Zentrale Erstaufnahme-Einrichtung" für Flüchtlinge auf der Bibby Altona Seit 1989 liegen auf der Elbe in Neumühlen / Altona die sogenannten Wohnschiffe. Sie wurden ursprünglich wegen des Massenandrangs von ـbersiedlerInnen aus der DDR und für AussiedlerInnen als vorübergehende Massenunterkunft gechartert. In den darauffolgenden Jahren wurden sie jedoch zum Aufnahmelager für Flüchtlinge, im Winter zusنtzlich zum Notquartier für deutsche Obdachlose. Von den anfangs vier Schiffen wurden inzwischen drei in andere Weltgegenden verlegt bzw. verschrottet. ـbriggeblieben ist - nachdem die Suche nach einer Unterkunft an Land angeblich an Kostengründen und Widerstand von AnwohnerInnen scheiterte - das Erstaufnahmeschiff Bibby Altona. Die Erstaufnahmeeinrichtung für neuangekommene Flüchtlinge auf dem Containerwohnschiff Bibby Altona in Neumühlen ist seit langem ein sozialer Skandal. Flüchtlingen wurden und werden oft über Monate oder gar Jahre unwürdige Unterbringungsbedingungen zugemutet: Zusammenleben von zeitweise über 1000 Menschen auf engstem Raum, keine Privatsphنre, keine Mِglichkeit, selbst zu kochen, d.h. es gibt nur Kantinenessen, kein oder nur sehr geringes Taschengeld (maximal 40 Euro pro Monat), was noch nicht einmal für eine Fahrkarte, geschweige denn für Anwaltskosten reicht, Arbeitsverbot im ersten Jahr des Aufenthalts, kein Besuch von Freunden und Verwandten, katastrophale sanitنre Verhنltnisse, Schikanen durch Wachdienste und regelmنكige Polizeirazzien ...
Nicht nur symbolisch, sondern ganz real wird den Flüchtlingen durch die Unterbringung auf einem Schiff und die durch Residenzpflicht und Sachleistungen statt Bargeld erzwungene Einschrنnkung der Bewegungsfreiheit deutlich gemacht: Ihr seid gar nicht richtig in Deutschland angekommen - und sollt es auch gar nicht!
Im letzten Jahr hat sich der Charakter der inzwischen "Zentrale Erstaufnahme" (ZEA) genannten Einrichtung noch einmal richtungsweisend gewandelt: Seit 1. Oktober 2003 ist nicht mehr die Sozialbehِrde für die Erstaufnahme zustنndig sondern die Innenbehِrde. Sie ist jetzt auch für die "Gewنhrung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Durchführung von Beratung und Betreuung" der Flüchtlinge zustنndig. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt zwar zunنchst noch durch den bisherigen Trنger pflegen & wohnen (Anstalt ِffentlichen Rechts), ebenso die soziale Beratung und Betreuung in der ZEA. Sie wird jedoch laut Konzept der Behِrden vom Juni 2002 "in der Verantwortung der BfI wahrgenommen. Die Mِglichkeit einer Durchführung durch einen privaten Trنger sollte geprüft werden". Die Rechtsberatung, die bisher noch einmal pro Woche kostenlos durch einen Anwalt der ضRA erfolgt, sollte nach dem ursprünglichen Konzept abgeschafft werden, ist aber in der Realitنt nicht mehr als ein Tropfen auf den heiكen Stein.
Wesentlich ist seit der ـbernahme der ZEA durch die Innenbehِrde:
Aus der primنr sozialen Aufgabe, Flüchtlinge unterzubringen, ist nunmehr eine primنr polizeiliche Aufgabe der alltنglichen ـberwachung und Kontrolle geworden.
Alle "Personen ohne Bleiberechtsperspektive" - und dazu zنhlt das inzwischen weitgehend umgesetzte Konzept:
"Asylbegehrende und Asylfolgeantragsteller sowie Asylsuchende bis zur Weiterleitung an eine auswنrtige Aufnahmeeinrichtung
Neu eingereiste, ausreisepflichtige Auslنnder (das heiكt: Menschen, die keinen Asylantrag stellen, sondern eine Duldung beantragen)
sowie Minderjنhrige unbegleitete Flüchtlinge über 16 Jahren, soweit nicht im Einzelfall erzieherischer Bedarf festgestellt wird" (S. 7)
werden von der Stadt nur noch als ordnungspolitisches Problem definiert, sie stehen unter Generalverdacht und werden dementsprechend behandelt.
Das bedeutet konkret: Auكenposten der Auslنnderbehِrde und des Landeskriminalamts sind in die ZEA eingezogen. Die Flüchtlinge wohnen seitdem Tür an Tür mit ihren Abschiebern und sind jederzeit polizeilichen Kontrollen, Durchsuchungen, Verhِren und Zugriffsmِglichkeiten ausgesetzt.
Was sind die Ziele der Behِrden mit solchen Maكnahmen? In frappierender Offenheit werden in dem Konzept die "Vorteile" der Neuordnung aufgezنhlt:
"Verbesserte Mِglichkeiten der Feststellung von Identitنt und Einreiseweg": Der "enge rنumliche Kontakt" ermِglicht z.B. "zielgerichtete Durchsuchungen" (von Personen, Gepنck und Rنumen), um "Erkenntnisse über den Reiseweg zu gewinnen, welche wiederum Voraussetzung für eine Rückschiebung sind" (S. 19).
"Verstنrkte Nutzung der Mِglichkeit der freiwilligen Ausreise": Auch hier sei "der enge Kontakt der Dienststelle zu den untergebrachten Personen sowie die Betreuung durch die zusammengefassten Funktionsbereiche und damit die Gewنhrleistung der Beratung aus einer Hand und mit einer Zielsetzung" (S. 19) wesentliche Voraussetzung.
"Reduzierung von Doppelarbeit": "Es soll künftig eine gemeinsame Anhِrung und Erfassung von Auslنnder- und Sozialdienststelle geben. Die Ressourcengewinne sollen für eine intensive Rückkehrberatung genutzt werden" (S. 19)
"Verbesserte Mِglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung": Personen, bei denen es "Anhaltspunkte für die Mِglichkeit einer zeitnahen Aufenthaltsbeendigung" gibt, sollen "in der Erstaufnahme verbleiben", womit "der direkte Zugriff der Auslنnderbehِrde" deutlich verbessert werde. "Vollstreckungsmaكnahmen" im Rahmen einer Abschiebung kِnnten so gesteuert werden, "dass die Personen vor Ort auch tatsنchlich angetroffen werden" (S. 19)
"Abgestimmte Entscheidungen nach dem AsylbLG und dem AuslG": Neben oben schon erwنhnten Leistungskürzungen kِnnten auch durch "Einmalleistungen, wie z.B. der ـbernahme der Kosten für die Passbeschaffung", zusنtzliche "Anreize zur freiwilligen Ausreise" gegeben werden.
"Generalprنventive Aspekte": Hamburg solle durch die Neuordnung "für illegale Einwanderer noch unattraktiver werden".
"Zügige Integrationsmaكnahmen" u.a. wegen der verringerten Anzahl der Personen mit Bleiberechtsperspektive
Wohlgemerkt: All diese Punkte beschreiben eine Einreise-Einrichtung - mit Ausnahme des letzten Punktes geht es aber nur darum, wie Hamburg die eingereisten Menschen mِglichst schnell wieder los werden kann!
Geplant war die ZEA für etwa 500 Flüchtlinge, zur Zeit sind aber nur knapp 250 Menschen auf der Bibby Altona untergebracht. Durch Grenzabschottung, Abschreckungs- und Vertreibungspolitik sind die Flüchtlingszugangszahlen in Deutschland im letzten Jahr aber um ca. 30 % zurückgegangen. Hamburg muss nur eine Quote von 2,6 % der Asylsuchenden aufnehmen, die übrigen werden bundesweit verteilt. Nicht verteilt werden bisher Flüchtlinge im sog. "ungeregelten Verfahren", d.h. diejenigen, die keinen Asylantrag stellen, sondern zunنchst eine Duldung beantragen. Hamburg versucht mit massivem Druck, z.B. Verweigerung jeglichen Bargelds, diese Menschen in (oft aussichtslose) Asylverfahren zu drنngen, um sie wegverteilen zu kِnnen. Flüchtlinge, die diesem Druck nicht nachgeben, werden - wie ein Fall im Dezember 2003 zeigte - auch mal einfach vor die Tür gesetzt.
Die schlimmsten Befürchtungen für den Betrieb der ZEA haben sich in den letzten Monaten bewahrheitet:
Die Auslنnderbehِrde kennt keine rechtlichen Schranken mehr, die Bibby Altona ist ein rechtsfreier Raum geworden. Ich gebe nur ein paar Beispiele:
Durchsuchungen der Schlafkabinen - "Zimmer" kann man diese winzigen Rنume ja kaum nennen - ohne richterlichen Beschluss sind an der Tagesordnung, privates Gepنck wird durchwühlt, Adressbücher, Notizzettel, Handys u.ن. werden mitgenommen, Telefonverbindungen ausgewertet. Datenschutz oder der Schutz der Privatsphنre sind im Falle von Flüchtlingen für die Hamburger Innenbehِrde keine zu respektierenden Güter.
Behِrdenmitarbeiter und mit ihnen kooperierende DolmetscherInnen nehmen Flüchtlinge an ihrem Wohnort zum Teil tنglich mit mehrstündigen quنlenden Befragungen in die Mangel, um ihre angeblich nicht bewiesene Identitنt, ihr Herkunftsland oder ihr Alter zu "überprüfen" bzw. Ihre Reisewege herauszufinden. Auch hier sind der Demütigungen keine Grenzen gesetzt.
Jugendliche Flüchtlinge, die ihr Alter für unter 16 angeben und damit das Recht auf Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, einen Vormund und Schulbesuch hنtten, werden inzwischen zu 99% für نlter, meist für "mindestens 18" erklنrt und kِnnen so in Lager für Erwachsene, meist in anderen Bundeslنndern, umverteilt werden.
Flüchtlingen, die aus Lنndern kommen, für die das Hamburger Bundesamt zustنndig ist, z.B. Liberia, wird ihr Herkunftsland nicht geglaubt, und sie werden mit dem Vermerk "Herkunft ungeklنrt" in ein anderes Bundesland verteilt.
Wenn Fahrkarten oder andere "Beweise" für eine Einreise über ein anderes europنisches Land gefunden werden, werden die Flüchtlinge in dieses Land zurückgeschickt. Mit Erweiterung der EU zum 1.5.04 und der Erklنrung sنmtlicher Beitrittsstaaten zu "sicheren Drittstaaten" wird dies künftig sehr viel ِfter geschehen.
Die Bordkarten, die die Flüchtlinge bekommen, müssen jetzt abgegeben werden, wenn sie das Schiff verlassen. Wer wann kommt und geht wird dadurch genauestens registriert.
Eine Videokamera an der Vorderfront des Schiffs überwacht das gesamte, teilweise ِffentliche Gelنnde und kann so jeden Schritt der Flüchtlinge auch auكerhalb des Schiffes, z.B. die Inanspruchnahme von Beratung am Bus des Projekts Info International, überwachen. Damit werden die Flüchtlinge eingeschüchtert. Niemand weiك, wer was mit den Videoaufzeichnungen macht, ob und wie lange sie gespeichert werden etc. All dies ist zwar inzwischen Alltag in Europa, widerspricht aber grundlegenden Persِnlichkeits- und Datenschutzrechten.
Die ZEA ist ein gesellschaftlich abgeschotteter Mikrokosmos, der als Ein- und AusreiseLager funktioniert. Neuankommende Menschen werden ihrer letzten Privatheit und grundlegender Rechte beraubt und unter permanenten Druck gesetzt - psychisch und materiell -, um sie gleich wieder zur Ausreise oder in die Illegalitنt zu zwingen. Hier wird die Entrechtung, Kontrolle und Isolation von Flüchtlingen in abschreckender Weise vorexerziert. Die umstrukturierte ZEA ist die beispielhafte Umsetzung des Paradigmas, dass staatliche Willkür und Brutalitنt gegenüber machtlosen Gruppen der Bevِlkerung gerechtfertigt sein kِnnte.
Wir nennen so eine Einrichtung Abschiebelager, wir nennen die Behandlung menschenrechtswidrig und verlangen die sofortige Einsetzung rechtsstaatlicher und humaner Verhنltnisse: Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen und Schutz der Privatsphنre und existenziellen Sicherheit. Jeden 1. Sonntag im Monat machen wir deshalb um 14 Uhr ab Anleger Neumühlen Sonntagsspaziergنnge zur "Bibby Altona", um Kontakt mit den dort lebenden Flüchtlingen aufzunehmen und gemeinsam zu überlegen, was wir gegen diese Verhنltnisse machen kِnnen. Aber Einrichtungen wie die ZEA gibt es inzwischen leider nicht nur in Hamburg.
2. "Ausreisezentren" in Deutschland
Das Zuwanderungsgesetz, dessen Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht Ende 2002 erst einmal gestoppt wurde, sollte die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung von sog. "Ausreisezentren" in ganz Deutschland schaffen. Eine Jury aus namhaften Sprachwissenschaftlern und Journalisten hat den Begriff "Ausreisezentrum" an 2.Stelle hinter "Ich-AG" zum Unwort des Jahres 2002 gewنhlt. Dieser Begriff für Sammellager, aus denen Flüchtlinge und MigrantInnen abgeschoben werden, gaukle vor, es kِnnte sich um freiwillige Auswanderung oder gar Urlaubsreisen handeln.
Tatsنchlich werden in diesen Lagern, die meist in abgelegenen Gegenden liegen und von Stacheldraht umgeben sind, die Bewegungsfreiheit und alle sonstigen Rechte der Internierten stark eingeschrنnkt
Es gibt solche Lager schon seit einigen Jahren in mehreren Bundeslنndern,
z.B.:
in Niedersachsen in Braunschweig und in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück,
in Rheinland-Pfalz bis vor kurzem in Ingelheim, jetzt in Trier,
in Sachsen-Anhalt seit Anfang 2002 in Halberstadt und
in Bayern seit September 2002 in Fürth und zwei weiteren, abgelegenen Orten
Sie wurden und werden nicht überall "Ausreisezentrum" genannt, sondern z.B. als "Modellprojekt" zunنchst als Teil der ZASt, also der Zentralen Aufnahmestelle eingerichtet wie in Halberstadt oder als Folge lauter werdender Kritik in "Flüchtlingsheim" umbenannt wie in Bramsche.
Das erklنrte Ziel, die eingewiesenen Flüchtlinge zur "freiwilligen" Ausreise zu bewegen bzw. schnellstmِglich abzuschieben, wurde allerdings in den bestehenden Einrichtungen nicht erreicht. Stattdessen tauchten z.B. in Niedersachsen 53% der Flüchtlinge unter, d.h. sie zogen es vor, ohne gültige Papiere und Sozialleistungen zu überleben statt im Lager auf ihre Abschiebung zu warten. Eine solche massenhafte Illegalisierung und damit totale Entrechtung von Menschen wurde vom niedersنchsischen Innenministerium am 6.12.01 als "Erfolg" dargestellt.
Die zustنndigen Hamburger Behِrden halten (laut ihrem Bericht vom Juni 2002) diese Erfahrungen mit dem "Untertauchen" in Ausreisezentren eingewiesener Flüchtlinge "aus kriminalprنventiver Sicht (für) zweifelhaft". Auكerdem sehen sie in Hamburg kaum Mِglichkeiten, eine solche Einrichtung nicht "citynah" anzusiedeln und damit "mِglichst unattraktive Rahmenbedingungen" zu schaffen. Einen weiteren Konfliktherd befürchten sie in den juristischen Mِglichkeiten, gegen den Verwaltungsakt einer Umsetzung in ein Ausreisezentrum anzugehen und der Notwendigkeit von Zwangsmaكnahmen, die Unruhe schaffen kِnnten.
Aus all diesen Gründen hat sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von VertreterInnen der Innen- und der Sozialbehِrde gegen die Schaffung eines "Ausreisezentrums" in Hamburg ausgesprochen. Aber wie bereits dargestellt wurde, ist das Konzept der Hamburger ZEA noch perfider, da die betroffenen Menschen schon direkt nach der Ankunft wieder zur Ausreise bewegt werden sollen und ihnen damit jeglicher Versuch der Integration in Deutschland verwehrt wird. Die Erfahrungen in andern Bundeslنndern zeigen, dass dieses Modell Schule macht, da damit die Ziele der Behِrden besser erreicht werden als mit explizit als "Ausreisezentren" deklarierten Lagern.
Im Spنtsommer 2004 soll eine ca. 12tنgige Anti-Lager-Tour durch Deutschland die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Lager in Deutschland deutlich machen, ihre rassistische und ausgrenzende Funktion anprangern und vielfنltige Formen von Protest und Widerstand, auch und gerade betroffener Flüchtlinge, zum Ausdruck bringen. Aber nicht nur in Deutschland haben Lager für Unerwünschte zunehmend Konjunktur.
3. Lager(plنne) in der EU
Einen forcierten Ausbau des Lagerregimes gibt es inzwischen in vielen EU-Lنndern, u.a. in England, den Niederlanden und Italien, sowohl auf dem Festland als auch auf Inseln wie Lampedusa und Fuertaventura (Spanien), die auf lebensgefنhrlichen Transitrouten von Flüchtlingen, vor allem aus afrikanischen Lنndern, liegen. In den Niederlanden werden sogar minderjنhrige unbegleitete Flüchtlinge, deren Asylantrنge abgelehnt wurden, in Lagern interniert, die zunنchst als weitgehend geschlossene Einrichtungen konzipiert waren, und von Beginn an auf ihre Rückkehr vorbereitet. Nach einem "Aufstand der minderjنhrigen Rookies" (ND 22.9.03) im Lager Vught wurden die Regeln etwas liberalisiert. Aber das sog. Campus-Modell soll Vorbild für den Rest der EU werden.
Schon lنnger existieren Lager rund um die mit Stacheldraht und Kameraüberwachung eingekreisten spanischen Enklaven Ceuta und Mellila in Marokko. Auكerdem gibt es einen expandierenden Lagergürtel entlang der neuen ِstlichen bzw. südِstlichen Auكengrenzen der EU. Bereits jetzt gibt es ca. 25 grِكtenteils EU-finanzierte Lager, die jeweils im نuكersten Grenzgebiet der neuen EU-Beitrittsstaaten liegen und die z.T. geschlossene Internierungen ganzer Gruppen vornehmen, etwa von afghanischen Flüchtlingen in Ungarn im September 2001.
Bekannt geworden sind auch sog. "Transitzonen" auf Flughنfen, z.B. in Bukarest, wo Zurückgeschobene aus EU-Lنndern, z.B. Staatenlose oder Roma, z.T. jahrelang interniert werden.
Durch das aus Deutschland in die erweiterte EU exportierte Konzept "sicherer Drittstaaten" und den Druck auf die Beitrittsstaaten, mit ihren Nachbarlنndern Rückübernahmeabkommen abzuschlieكen, wird es aus den Lagern hier und in den EU-Grenzregionen künftig noch vermehrt zu Kettenabschiebungen kommen. Das heiكt z.B., dass ein Flüchtling aus Afghanistan, der über Polen oder Tschechien nach Deutschland eingereist ist, sich plِtzlich in Weiكrussland oder der GUS wiederfindet. Auch wenn er von dort nicht unbedingt in sein Herkunftsland abgeschoben wird - ein Recht auf ein faires Asylverfahren bekommt er auf keinen Fall, ganz zu schweigen von Unterkunft und materieller Unterstützung. Aber Plنne europنischer Regierungen und auch des UNHCR gehen noch weiter.
4. "Heimatnahme Reservate" und exterritoriale Lager weltweit
Zeitgleich zum Beginn des Irakkrieges sickerten im Frühjahr 2003 Plنne der britischen Regierung und - leicht modifiziert - auch des UNHCR an die ضffentlichkeit: Unter der zynischen ـberschrift "Eine neue Vision für Flüchtlinge" hat die britische Regierung eine Konzeption entwickelt, die das Asylrecht in seiner Substanz angreift. Sie besteht im wesentlichen aus zwei Elementen:
a) Sog. "safe havens" (sichere Hنfen) oder "Regional Protection Areas", RPAs (Regionale Schutzzonen) oder, wie die Frankfurter Rundschau es treffend nannte: "heimatnahme Reservate", kurz: Lager in den Kriegs- und Krisenregionen, in denen Flüchtlinge festgehalten werden sollen, damit sie erst gar nicht hierher gelangen kِnnen. Konkrete Plنne dafür (die allerdings bisher am Widerstand der jeweiligen Regierungen scheiterten) gab es z.B. in Kroatien für Flüchtlinge aus dem Balkan und in Kenia und Tansania für somalische Flüchtlinge. Nicht zufنllig wurden auch wنhrend des Irakkrieges irakische, aber z.B. auch iranische Flüchtlinge in Lagern im Niemandsland an den Grenzen durch US-amerikanisches und britisches Militنr an der Weiterwanderung gehindert.
b) Sog. "Transit Processing Centers", TPCs (Transitverfahrenszentren), d.h. Lager in bestimmten Regionen am Rand der EU - die Differenz zwischen den britischen Plنnen und dem UNHCR besteht lediglich darin, ob auكerhalb oder innerhalb der erweiterten EU. In diese Lager sollen auch Flüchtlinge, die es schaffen, in Lنnder der EU zu gelangen, sofort zurückgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren durchzuführen. Der UNHCR stimmte zu, dass zumindest sog. "Wirtschaftsflüchtlinge", die das Asylsystem "missbrauchen", und Flüchtlinge aus bestimmten, angeblich sicheren Herkunftsstaaten in diese Lager abgeschoben werden sollen.
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen نuكerten in einer gemeinsamen Stellungnahme heftige Kritik an beiden Konzepten. Auf dem EU-Gipfel im Juni 2003 in Griechenland wurden die Plنne offiziell nicht verabschiedet, aber die britische Regierung und ihre Verbündeten erhielten grünes Licht für Pilotprojekte in Kooperation mit dem UNHCR. Es ist zu befürchten, dass es mehrere "Experimente" auf bilateraler Basis geben wird - نhnlich dem erst in letzter Minute durch die Ablehnung im senegalesischen Parlament gescheiterten Senegal-Schweiz-Abkommen vom Januar 2003. Nach dieser Vereinbarung sollten abgelehnte afrikanische Asylsuchende, deren Identitنt nicht bewiesen ist, aus der Schweiz in eine Transitzone des Flughafens Dakar abgeschoben werden, wo sie Botschaftsvertretern vorgeführt und nach "Identifizierung" auf deren Lنnder verteilt werden sollten.
Plنne für exterritoriale Lager für unerwünschte Menschen gibt es weltweit. Realitنt ist bereits ein von der IOM im Auftrag der australischen Regierung betriebenes Internierungslager für Boots-Flüchtlinge auf der Pazifikinsel Nauru, die trotz ِkonomischer und politischer Abhنngigkeit von Australien nicht als australisches Territorium gilt. Ohne jegliche Rechte werden sie dort in der Wüste festgehalten, bis ihre Asylverfahren durchgeführt sind. Medien und humanitنren Organisationen wird der Zutritt verwehrt, und nur durch verzweifelte Proteste der Flüchtlinge selbst - Hungerstreiks oder Zunنhen von Mündern, Augen und Nasen - gelangten Informationen über die menschenrechtswidrigen Zustنnde an die ضffentlichkeit.
Ein Thema für sich, aber durchaus in diesem Zusammenhang zu sehen, ist das exterritoriale Lager Guantلnamo, in dem die eingesperrten Menschen weder als Kriegsgefangene noch als Straftنter gelten und sich somit auf keinerlei Rechte berufen kِnnen.
Damit solche Zustنnde hier nicht zum Alltag werden, ist die Herstellung von ضffentlichkeit notwendig. Das heiكt: Aufklنrung über das, was in den Lagern passiert, und Unterstützung der betroffenen Flüchtlinge, deren Widerstand durch das Lagersystem verhindert werden soll. Lager müssen aber auch im Zusammenhang aktueller sozialpolitischer Angriffe gesehen werden: Mit der Zunahme von Armut werden unerwünschte soziale Randgruppen - und das sind nicht nur Flüchtlinge! - zu neuen "gefنhrlichen Klassen" konstruiert und نhnlichen Kontroll- und ـberwachungsmethoden unterworfen. Ein Beispiel ist in Hamburg die Einweisung von Obdachlosen in frei werdende Plنtze in Flüchtlingslagern, statt allen Menschen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Und wir müssen auch sehen, dass die zunehmend unertrنglich werdenden Bedingungen in den Lagern zu einer wachsenden Zahl von Illegalisierten, d.h. von Menschen ohne jegliche Rechte, führen werden, die um zu überleben jede Arbeit unter für andere bisher unzumutbaren Bedingungen annehmen müssen. Dem kِnnen wir nur begegnen, indem wir grundlegende Rechte auch für diese Menschen fordern.
Unsere Forderungen richten sich deshalb nicht nur gegen die Lager als solche, sondern auch gegen ein Gesellschaftssystem, das durch Hierarchisierung und Ausgrenzung zunehmend Bereiche auكerhalb jeden Rechts und damit Menschen ohne soziale und politische Rechte schafft - und das sind schon jetzt nicht nur Flüchtlinge!
Nachfolgend ein Brief eines Flüchtlings im Lager Projext X in der ZAST Braunschweig
Leben im Ausreisezentrum
Bündnis gegen Ein&AusreiseLager,
Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Nernstweg 32-34, 22765 Hamburg,
Tel.: 43 15 87, Fax: 430 44 90
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