په ارو پا کی دمیشته افغانانو د تولنو فدراسیون
فدراسیون سازمانهای پناهندگان افغان در اروپا
Förderation der afghanischen Flüchtlingsorganisationen in Europa
Konferenz „Übertragbare Gerechtigkeit nach Afghanistan“
Niederlande, vom 9.-11.12.2005
RESOLUTION
Die Förderation der afghanischen Flüchtlingsorganisationen in Europa (FAROE) veranstaltete vom 09.-11.12.2005 eine Konferenz unter dem Titel „Übertragbare Gerechtigkeit nach Afghanistan“ im Institut „Kontakt der Kontinente“, Soesterberg, Niederlande. Eine große Anzahl von Exilafghanen aus ganz Europa, die verschiedenen sozialen und kulturellen Gruppen angehören, nahmen an dieser Konferenz teil.
Die Teilnehmer diskutierten die besorgniserregende Entwicklung der Rechts- und Menschenrechtssituation Afghanistans. Zentrales Thema der Veranstaltung war, die Versuche der Kriegsherren und –parteien den Friedensprozess, der in Bonn begonnen hat, zu stören. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde einvernehmlich folgende Resolution verfasst:
- Die Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer müssen rechtstaatliche Verfahren unterzogen werden. Das Strafmaß bei Verurteilungen darf keine persönliche Racheausübung sein. Gerechtigkeit ist eine der Hauptsäulen für eine zivile Gesellschaftsentwicklung.
- Die Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer müssen rechtstaatlich verurteilt werden. Damit können die Gefahren der Verbrechenswiederholung, die infolge eines anhaltenden Krieg, möglich ist, gebannt werden.
- Die Verbrechen der Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer dürfen nicht in Vergessenheit geraten, deshalb sollen in regelmäßigen Zeitabständen Konferenzen abgehalten werden.
- Die UNO und weitere inländische und ausländische Menschenrechtsorganisationen müssen in ihren Bestrebungen hinsichtlich der Verurteilung von Kriegsverbrechern und Menschenrechtsverletzern unterstützt werden. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Bestrebungen Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, nicht ausreichend sind.
- Mit Unterstützung der UNO und anderer Zivilrechtsorganisationen sollte eine internationale Konferenz hinsichtlich der Verfolgung von Kriegsverbrechern und Menschenrechtsverletzern stattfinden.
Diese Konferenz strebt an, die Arbeit der nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen in Afghanistan zu koordinieren. Es ist das Ziel ein international besetztes afghanisches Kriegsverbrecher- und Menschenrechtstribunal ins Leben zu rufen, wenn die Situation in Afghanistan dazu reif ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf keinen Fall diese Problemstellung bezüglich breiter Menschenrechtsverletzungen in den letzten 30 Jahren, als politisches Werkzeug gegen einfachen Gruppen oder spezial Gruppen eingesetzt werden darf.
Die Teilnehmer der Konferenz betonten, dass die jetzige afghanische Regierung nicht in der Lage und Willens ist, Kriegsverbrechen und Menschenrechtverletzungen zu verfolgen. Die afghanische Regierung handelt aufgrund internationaler Notwendigkeiten die die Agenda von „Krieg gegen Terror“ mit sich bringt und dem Bonner Abkommen mit Personen und Organisationen zusammen, denen Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß vorgeworfen werden. Zahlreiche dieser Verbrecher sind an der Macht mitbeteiligt. Durch Übereinkommen mit den ausländischen Kräften ist die afghanische Regierung in ihrer Handlungsfreiheit gebunden.
Deshalb muss, bis zur Eröffnung eines neuen Kapitels im zukünftigen politischen Leben Afghanistans angestrebt werden, dass durch Berichte und Erklärungen sowie das Durchführen von Konferenzen und Seminaren mithilfe von nationalen und internationalen Menschrechtsorganisationen, die internationale Aufmerksamkeit bezüglich dieser Problematik wachgehalten wird.
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